Rechtsprechung Aktuelles News - April 2017

Reiserücktrittskostenversicherung auch bei chronischen Vorerkrankungen

Reiserücktrittskostenversicherung auch bei chronischen Vorerkrankungen

 April 2017 von RA Springborn

Das AG München (Az: 159 C 5087/16) urteilte am 30. März, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung den Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligt, wenn die in der Versicherungspolice enthaltenen Klauseln lediglich vorsehen, dass keine Leistungspflicht für bei der Reisebuchung bestehende Krankheiten und deren Folgen bestehe.
 
Das Urteil schafft eine verbesserte Anspruchslage für Versicherte. Auch Menschen mit chronischen, aber stabilen Vorerkrankungen können laut Urteil ihre Reiserücktrittskostenversicherung in Anspruch nehmen, wenn eine Verschlechterung ihres Zustandes zum Zeitpunkt der Buchung nicht vorhersehbar war.

Das Gericht urteilte, eine solche Klausel sei nicht differenziert genug, da erstens nicht zwischen der versicherten Person bekannten und unbekannten Vorerkrankungen unterschieden wird. Dies hätte zur Folge, dass auch unbekannte Vorerkrankungen bei Reisebuchung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen seien. Außerdem würden mit der Einschränkung auf „unerwartete“ Erkrankungen auch zum Teil Vorerkrankungen ausgeschlossen.